Berliner Stadthonig ist eine ganz besondere und rare Spezialität. Denn ich stelle meinen Honig nur in einer kleinen Auflage her.

 

 

Ich schleudere nach Stadtteil und Jahreszeit. Und Sie können sich somit durch die Stadtteile und Jahreszeiten schleckern…

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

Zwei junge Damen die sich sehr für den Schaukasten an meinem Honigstand im Schillerkiez interessierten! Als Lohn, für die Erlaubnis das Foto veröffentlichen zu dürfen, gab es ein Glas Honig! Danke für die Erlaubnis!

Blühende Landschaften!

 

Mit dem 5-Cent Siegeletikett auf meinen Honiggläsern unterstützt jeder Kunde das Netzwerk Blühende Landschaften. Er trägt so mit dazu bei, den Blütenreichtum unserer Landschaft zu erhalten und zu erweitern. Für eine gute Honigernte ist eine blütenreiche Kulturlandschaft zwingend erforderlich.

 

Weitere Infos:

 

www.bluehende-landschaft.de

 

 

MERKMALE DER ZUSAMMENSETZUNG DES HONIGS

 

Honig besteht im Wesentlichen aus verschiedenen Zuckerarten, insbesondere aus Fructose und Glucose sowie aus organischen Säuren, Enzymen und beim Honigsammeln aufgenommenen festen Partikeln. Die Farbe des Honigs reicht von beinahe farblos bis dunkelbraun. Er kann von flüssiger, dickflüssiger oder ganz bis teilweise kristalliner Beschaffenheit sein. Die Unterschiede in Geschmack und Aroma werden vom jeweiligen botanischen Ursprung bestimmt.

Dem Honig darf nichts anderes als Honig beigegeben werden, soll er als Honig in Verkehr gebracht oder als Zutat in einem Erzeugnis verwendet werden. Der Honig muss, soweit möglich, frei von organischen und anorganischen Fremdstoffen sein. Er darf - ausgenommen "Backhonig" gemäß § 4 - keinen fremden Geschmack oder Geruch aufweisen und nicht in Gärung sein und darf weder einen künstlich veränderten Säuregrad haben noch so stark erhitzt worden sein, dass die natürlichen Enzyme vernichtet oder in erheblicher Weise inaktiviert wurden.

Mit Ausnahme von "gefiltertem Honig" gemäß § 3 Z 2 lit. f) dürfen dem Honig weder Pollen noch honigeigene Bestandteile entzogen werden, es sei denn, dass dies beim Entziehen von anorganischen oder organischen Fremdstoffen unvermeidlich ist.